IPPC-Stempel
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Zur StartseiteHolzverpackungen, die eine Landesgrenze überschreiten – Paletten, Kisten, Verschläge, Kabeltrommeln, Staumaterial –, müssen in vielen Bestimmungsländern behandelt und gekennzeichnet sein. Grundlage ist der internationale Standard ISPM 15 der Pflanzenschutzkonvention IPPC. Das dazugehörige Zeichen wird mit einem Stempel oder Brennstempel auf das Holz aufgebracht.
Wer diese Kennzeichnung verwenden darf
Das ist der entscheidende Punkt und keine Formalie: Das IPPC-Zeichen darf ausschließlich von Betrieben aufgebracht werden, die im IPPC-Verfahren registriert und behördlich überwacht sind. Die Registrierung erfolgt über die zuständige Pflanzenschutzbehörde des Bundeslandes; mit ihr erhält der Betrieb seine Registriernummer, die Bestandteil des Zeichens ist. Wir fertigen IPPC-Stempel deshalb nur mit der Registriernummer eines registrierten Betriebs und liefern sie nur an diesen Betrieb. Eine Bestellung ohne gültige Registrierung können wir nicht ausführen. Wer ohne Zulassung kennzeichnet, riskiert die Zurückweisung der Sendung und weitergehende Konsequenzen.
Aufbau des Zeichens
Das Zeichen besteht aus dem IPPC-Symbol – der stilisierten Ähre –, dem Ländercode nach ISO 3166, der Registriernummer des Betriebs einschließlich Regionalkennung sowie dem Behandlungscode. „HT“ steht für die Hitzebehandlung, daneben gibt es weitere zugelassene Verfahrenskennungen. Der genaue Aufbau Ihrer Nummer ergibt sich aus Ihrem Registrierungsbescheid – übernehmen Sie ihn für die Bestellung wörtlich von dort und nicht aus einer Abbildung im Internet. Die Nummer ist betriebsbezogen und darf weder weitergegeben noch von einem anderen Betrieb mitbenutzt werden.
Ausführungen
Verbreitet sind zwei Bauformen. Der Brennstempel bringt das Zeichen dauerhaft durch Hitze in das Holz ein und wird elektrisch beheizt; er eignet sich für Betriebe, die laufend kennzeichnen, und ist gegen Witterung unempfindlich. Der Farbstempel als Hochdruckplatte auf Holz oder Griff arbeitet mit Stempelfarbe und ist die einfachere Lösung für kleinere Mengen. In beiden Fällen muss das Zeichen dauerhaft, gut lesbar und nicht übertragbar sein. Rote Farbe ist für diese Kennzeichnung nicht zulässig.
Anbringen der Kennzeichnung
Üblich ist das Aufbringen auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackungseinheit, sodass das Zeichen bei jeder Stapellage sichtbar bleibt. Das Holz muss den Anforderungen des Standards entsprechen, insbesondere entrindet und ordnungsgemäß behandelt sein. Die konkreten Vorgaben zu Anbringung, Dokumentation und Kontrolle ergeben sich aus dem Standard und den Auflagen Ihrer Überwachungsstelle.
Bestellung
Geben Sie uns Ländercode, vollständige Registriernummer und Behandlungscode genau nach Bescheid an, dazu die gewünschte Bauform und Zeichengröße. Sie erhalten vor der Fertigung eine Vorschau zur Freigabe. Prüfen Sie diese Ziffer für Ziffer – eine falsche Registriernummer macht die gesamte Kennzeichnung wertlos und die Platte unbrauchbar.